Führerschein-Recht

Anhängerführerschein (betrifft nicht Inhaber der alten Klasse 3)

Für Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse (zGG) benötigt man grundsätzlich keinen Anhängerführerschein.

Oder  die Summe der beiden zulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug und Anhänger) darf nicht 3,5 to. überschreiten (Anhängelast des Zugfahrzeuges beachten).