Luftdrucktabelle

Tabelle mit empf. Reifendruck

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Reifengröße Luftdruck
(in bar)
155/70 R 12C 6,50
155/80 R 13 2,70
175/70 R 13 2,70
175/80 R 14 2,70
185/65 R 14 2,70
185/80 R 14 2,70
185 R 14 C 4,50
195/50 B 10 6,00
195/55 R 10 5,30
195/50 R 13C 6,25
195/65 R 15 2,70
195 R 14C 4,50
205/65 R 15 3,20
225/70 R 15 2,50
225/55 R 12C 6,20

Steckerbelegungen

Steckerbelegungen bei Radex-Doppelkabel-Beleuchtung

    1. Gelb        –        Blinker Links
    2. Blau        –        Nebelschlussleuchte
    3. Weiß       –        Masse
    4. Grün        –       Blinker Rechts
    5. Braun      –       Lichts Rechts
    6. Rot          –       Bremsleuchte
    7. Schwarz  –       Lichts Links 
    8. Grau       –        Rückfahrscheinwerfer

Tempo 100 km/h

Tempo 100 km/h für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Voraussetzungen:
– Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein
– Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein
– Die Anhängerreifen müssen für Geschwindigkeiten vom mind.120 km/h zugelassen sein (Index L)
– Anhängerreifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein ( siehe DOT-Nr.)

Die zulässige Masse des Anhängers muss kleiner oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeuges multipliziert  mit dem Faktor X sein.

X – Faktor von 0,3 = bei ungebremsten Anhängern sowie gebremsten Anhängern ohne Radstoßdämpfer

X – Faktor von 0,8 = Wohnwagen mit Bremse & Radstoßdämpfer

X – Faktor von 1,0 = Wohnwagen mit Bremse, Radstoßdämpfer & „Anti-Schleuderkupplung“ (ISO11555-1)

=  Wohnwagen mit Bremse, Radstoßdämpfer & Zugwagen mit Stabilitätssystem

X – Faktor von 1,1 = Andere Anhänger mit Bremse & Radstoßdämpfer

X – Faktor von 1,2 = Andere Anhänger mit Bremse, Radstoßdämpfer & „Anti-Schleuderkupplung“ (ISO11555-1)

= Andere Anhänger mit Bremse, Radstoßämpfer & Zugwagen mit Stabilitätssystem

Achtung: bei X-Faktor 1,1 und 1,2 gelten zusätzlich:

–  zul. Masse des Anhängers < zul. Masse der Zugfahrzeuges

–  zul. Masse des Anhängers < zul. Anhängelast gemäß Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges


Zusatz zu Klasse B

Neu seit 2013: Zusatzausbildung zu B (B96)

nach erfolgreicher mind. 7-stündiger Fahrschulausbildung (als Tagesschulung möglich, keine Prüfung nötig) dürfen bis zu einer Kombinations-Gesamtmasse von 4250kg gefahren werden, wobei die Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht mehr als 3500kg betragen darf.

Achtung: Beim Gespann fahren ist zudem die konkrete Anhängelast zu berücksichtigen !!!!

Führerschein-Recht

Anhängerführerschein (betrifft nicht Inhaber der alten Klasse 3)

Für Anhänger bis 750kg zulässiger Gesamtmasse (zGG) benötigt man grundsätzlich keinen Anhängerführerschein.

Oder  die Summe der beiden zulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug und Anhänger) darf nicht 3,5 to. überschreiten (Anhängelast des Zugfahrzeuges beachten).