Tempo 100 km/h für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Voraussetzungen:
– Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein
– Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein
– Die Anhängerreifen müssen für Geschwindigkeiten vom mind.120 km/h zugelassen sein (Index L)
– Anhängerreifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein ( siehe DOT-Nr.)
Die zulässige Masse des Anhängers muss kleiner oder gleich der Leermasse des Zugfahrzeuges multipliziert mit dem Faktor X sein.
X – Faktor von 0,3 = bei ungebremsten Anhängern sowie gebremsten Anhängern ohne Radstoßdämpfer
X – Faktor von 0,8 = Wohnwagen mit Bremse & Radstoßdämpfer
X – Faktor von 1,0 = Wohnwagen mit Bremse, Radstoßdämpfer & „Anti-Schleuderkupplung“ (ISO11555-1)
= Wohnwagen mit Bremse, Radstoßdämpfer & Zugwagen mit Stabilitätssystem
X – Faktor von 1,1 = Andere Anhänger mit Bremse & Radstoßdämpfer
X – Faktor von 1,2 = Andere Anhänger mit Bremse, Radstoßdämpfer & „Anti-Schleuderkupplung“ (ISO11555-1)
= Andere Anhänger mit Bremse, Radstoßämpfer & Zugwagen mit Stabilitätssystem
Achtung: bei X-Faktor 1,1 und 1,2 gelten zusätzlich:
– zul. Masse des Anhängers < zul. Masse der Zugfahrzeuges
– zul. Masse des Anhängers < zul. Anhängelast gemäß Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges